FAQ
FAQ
F.A.Q. steht für „Frequently Asked Questions“ zu deutsch: die am häufigsten gestellen Fragen.
Schallschutz bezeichnet Maßnahmen, die eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindern. Durch geeignete Maßnahmen (z. B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.
Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen der Lärmbekämpfung und ist Teil des Immissionsschutzes. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und Tieren in Bezug auf Lärm sichern.
Anwohner haben beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Straßen im Rahmen der Lärmvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schallschutz.
Im Bereich der sogenannten Lärmsanierung handelt es sich hingegen um Lärmschutz an bestehenden Verkehrswegen.
Dieses ist eine freiwillige Leistung der Baulastträger.
Die Kosten dieser Schallschutzmaßnahmen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag kann formlos sein.
Haus- oder Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte
Als betroffener Eigentümer wenden Sie sich an das zuständige Landesamt für Bau und Verkehr oder an die beim jeweiligen Baulastträger zuständige Stelle.
es erfolgt eine Bestandsaufnahme. Danach wird Ihnen als Eigentümer mitgeteilt, welche Arbeiten an Ihrem Gebäude und an den Umfassungsbauteilen (Fenster, Türen, Wände, Dächer etc.) notwendig sind. Sie erhalten eine detaillierte Leistungsbeschreibung hinsichtlich Anforderungen und Qualität der Arbeiten.
Auf der Basis der angefertigten Leistungsbeschreibung holen Sie drei Angebote bei verschiedenen Firmen ein und legen diese der zuständigen Stelle vor. Daraufhin wird mit Ihnen eine Vereinbarung auf Grundlage des preiswertesten Angebotes getroffen.
Lärmvorsorge bis max. 100 %
Lärmsanierung bis max. 75 %
Ebenso ist die Kostenübernahme für den Einbau von Schalldämmlüftern möglich.